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Lagerverwaltungssoftware fördern lassen: Förderprogramme in Österreich (Stand August 2026)

Welche Programme von BMIMI, aws, Wirtschaftsagentur Wien und den Bundesländern 2026 infrage kommen und worauf Unternehmen bei der Antragstellung achten sollten.


Kann Lagerverwaltungssoftware in Österreich gefördert werden? Ja. Voraussetzung ist meist ein klar definiertes Projekt zur Digitalisierung oder Weiterentwicklung der Logistik. Ob eine Förderung infrage kommt, hängt vor allem vom Programm, vom Unternehmensstandort, von der Unternehmensgröße und vom geplanten Vorhaben ab. Auch der Zeitpunkt der Antragstellung spielt eine wichtige Rolle.

Dieser Überblick mit Stand August 2026 stellt relevante Programme des BMIMI, der Wirtschaftsagentur Wien, der aws und der Bundesländer vor. Er zeigt, welche Kosten anerkannt werden können, wann ein Projekt beginnen darf und welche Fehler bei der Antragstellung häufig auftreten.

Vorab das Wichtigste in Kürze: Fünf Punkte vor der Antragstellung

  • Förderstellen bewerten die Einführung einer Lagerverwaltungssoftware meist als Teil eines Digitalisierungsprojekts. Dazu gehören etwa Prozessanalyse, Implementierung, Schnittstellen und Schulungen.
  • Zu den relevanten Angeboten zählen die BMIMI-Logistikförderung für Pilot- und Innovationsprojekte, die Förderung der Wirtschaftsagentur Wien, bundesweite aws-Programme sowie regionale Förderungen der Bundesländer.
  • Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden. Bestellung, Vertragsunterzeichnung, Anzahlung oder Lieferung gelten bereits als Projektstart!
  • Eine Förderung deckt meist nur einen Teil der Kosten. Eigenanteil und Vorfinanzierung sollten vorab geklärt sein.
  • Mehrere Förderprogramme können kombiniert werden. Identische Kosten dürfen jedoch nicht doppelt gefördert werden.

1. Warum digitale Lagerverwaltung in Österreich an Bedeutung gewinnt

Am 12. Juni 2026 stellte das österreichische Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, kurz BMIMI, die neue Logistikstandortstrategie vor. Sie soll den Logistikstandort Österreich langfristig stärken und die Logistik stärker in die Gestaltung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen einbeziehen. Im Mittelpunkt der Strategie stehen unter anderem Digitalisierung, Innovation, Resilienz, Nachhaltigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen. Zur Umsetzung sollen gezielte Maßnahmen und Förderprogramme beitragen.

Für Unternehmen in Österreich, die ihre Lagerverwaltung digitalisieren oder eine Lagerverwaltungssoftware einführen möchten, können sich daraus interessante Fördermöglichkeiten ergeben. Unterstützung gibt es jedoch nicht nur durch die Logistikförderung des BMIMI. Auch weitere österreichische Institutionen unterstützen Investitionen in digitale Lagerprozesse und innovative Logistiklösungen. Gefördert werden können unter anderem Durchführbarkeitsstudien, Pilotprojekte und Umsetzungsbegleitungen.

Mehr über die neue Ausrichtung des Logistikstandorts Österreich erfahren:
Logistikstandortstrategie des BMIMI ansehen

Wie groß der Nachholbedarf ist, zeigen Zahlen von Statistik Austria aus dem Jahr 2025: 73,8 Prozent der österreichischen Unternehmen erreichten zumindest eine grundlegende Digitalisierungsintensität. Im Wirtschaftszweig Verkehr und Lagerei waren es 57,7 Prozent. Dort wiesen 42,3 Prozent der Unternehmen eine sehr geringe und nur 6,2 Prozent eine sehr hohe Digitalisierungsintensität auf.

Gerade in der Logistik besteht daher erhebliches Potenzial für integrierte Datenflüsse, digitale Prozesse und moderne Lagerverwaltung. Lagerverwaltungssoftware verbindet zentrale Bereiche wie ERP-Systeme, Cloud-Services und Datenanalysen und ermöglicht eine durchgängige Steuerung von Beständen, Warenbewegungen, Kommissionierung, Versand und Retouren.

Ergebnisse zur Digitalisierungsintensität 2025 öffnen:
Publikation von Statistik Austria herunterladen

2. Wann kann Lagerverwaltungssoftware in Österreich gefördert werden?

Förderstellen beurteilen die Einführung einer Lagerverwaltungssoftware meist im Zusammenhang mit dem gesamten Vorhaben. Gute Chancen haben Projekte, die Prozesse verändern, Systeme verbinden und einen messbaren betrieblichen Nutzen schaffen.

Typische Bestandteile eines solchen Projekts sind:

  • Digitalisierung bislang manueller Lagerprozesse
  • Vernetzung von Lagerverwaltungssoftware und ERP-System
  • Einführung mobiler Datenerfassung
  • automatisierte Steuerung von Wareneingang und Kommissionierung
  • Integration von Versand- und Retourenprozessen
  • Aufbau eines zentralen Bestandsmanagements
  • Entwicklung neuer Schnittstellen
  • Qualifizierung der Mitarbeitenden
  • Verbesserung von Transparenz, Resilienz oder Nachhaltigkeit

Wann Lagerverwaltungssoftware förderfähig sein kann

Eher nicht förderfähig

Bessere Förderchancen

Isolierter Kauf einer Standard-Software

Umfassendes Digitalisierungsprojekt

Reine Ersatzinvestition

Neue Schnittstellen und Datenflüsse

Laufende Lizenz- und Wartungskosten

Prozessanalyse und organisatorische Veränderung

Projekt bereits begonnen

Pilot- oder Innovationscharakter

Keine messbaren Ziele

Messbare Effekte

 

Schulungen und Einführungskonzept


Im Antrag sollte das Unternehmen das gesamte Digitalisierungsprojekt nachvollziehbar darstellen. Dazu gehören je nach Vorhaben Prozessanalyse, Systemkonzeption, Implementierung, Schnittstellenentwicklung, Datenmigration, Pilotbetrieb und Mitarbeiterschulungen. Welche Phasen dabei typischerweise zu berücksichtigen sind, zeigt unser Blog-Beitrag zur „Implementierung eines Warehouse-Management-Systems“. Ein Praxisbeispiel bietet außerdem der Use Case „Auftragsverarbeitung im Lager mit EDI-Anbindung an das ERP-System“.

3. Förderprogramme für Lagerverwaltung und Logistik in Österreich

Für Digitalisierungsprojekte in der österreichischen Lagerlogistik kommen verschiedene Förderprogramme infrage. Welches Programm geeignet ist, hängt unter anderem vom Unternehmensstandort, der Unternehmensgröße, dem Projektumfang und dem Innovationsgrad ab.

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3.1 Logistikförderung des österreichischen BMIMI

Die Logistikförderung des BMIMI wird über die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft, kurz SCHIG, abgewickelt. Das Programm unterstützt Projekte mit einem klaren Bezug zur österreichischen Logistikstandortstrategie.

Gefördert werden unter anderem:

  • Durchführbarkeitsstudien
  • Umsetzungspiloten
  • Umsetzungsbegleitungen

Förderfähig können beispielsweise folgende Vorhaben sein:

  • Es werden digitale Lagerprozesse erprobt.
  • Die Lagerverwaltungssoftware wird mit weiteren betrieblichen Systemen verbunden.
  • Daten werden zwischen Unternehmen oder Lieferkettenpartnern ausgetauscht.
  • Es entstehen innovative Steuerungs- oder Optimierungsmodelle.
  • Automatisierungslösungen werden pilotiert.
  • Das Projekt bietet messbare Vorteile für den österreichischen Logistikstandort.

Für das BMIMI-Programm ist der Projektcharakter entscheidend. Das Vorhaben benötigt einen erkennbaren Pilot-, Innovations- oder Modellcharakter.

Vor der Einreichung ist ein Beratungsgespräch mit BMIMI und SCHIG erforderlich. Unternehmen sollten frühzeitig klären, ob das geplante Projekt zur Förderrichtlinie passt.

Förderbedingungen, Fristen und Antragsunterlagen prüfen:
Zur Logistikförderung des BMIMI

Verbindliche Förderregeln im Detail nachlesen:
Sonderrichtlinie der Logistikförderung 2024 bis 2028 öffnen

3.2 Förderung „Digitalisierung“ der Wirtschaftsagentur Wien

Für KMU mit einer Betriebsstätte in Wien kann die Förderung „Digitalisierung“ der Wirtschaftsagentur Wien relevant sein. Unterstützt werden Digitalisierungsprojekte, die auf einem nachvollziehbaren Digitalisierungsplan beruhen und bestehende Abläufe oder Wertschöpfungsprozesse modernisieren. Das Programm kann unter anderem für Projekte im Bereich Logistik, Versand und Retourenmanagement in Anspruch genommen werden.

Förderfähig können beispielsweise sein:

  • Entwicklung und Implementierung digitaler Lösungen
  • externe Beratung
  • Schnittstellenentwicklung
  • Schulung und Qualifizierung
  • Software und Lizenzen als Teil eines Gesamtprojekts
  • projektbezogene Investitionen

Im Antrag sollten die geplanten Veränderungen der Lagerprozesse konkret beschrieben werden. Dazu zählen neue Abläufe, zusätzliche Schnittstellen und organisatorische Anpassungen. Voraussetzung ist ein nachvollziehbarer Digitalisierungsplan.

Förderhöhe, Voraussetzungen und Einreichtermine ansehen:
Zur Förderung Digitalisierung der Wirtschaftsagentur Wien

3.3 Digitalisierungsförderungen der Austria Wirtschaftsservice

Die Austria Wirtschaftsservice (aws) ist die Förderbank des Bundes. Sie bündelt Förderangebote für die Digitalisierung von Unternehmensprozessen, Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen.

Je nach Förderprogramm können unter anderem unterstützt werden:

  • Digitalisierung von Unternehmensprozessen
  • Einführung digitaler Lösungen
  • Beratungsleistungen
  • Umsetzungskosten
  • Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle
  • Softwareentwicklung
  • innovative Technologien
  • Automatisierungs- und KI-Projekte

Eine digitale Lagerverwaltung kann förderfähig sein, wenn sie Bestandteil eines klar definierten Transformationsprojekts ist. Dazu kann etwa die Integration von Lagerverwaltungssoftware, ERP-Systemen, mobiler Datenerfassung und Versandsteuerung gehören.

Digitalisierungsprogramme der aws vergleichen:
Förderangebote für Digitalisierung prüfen

Passende aws-Förderung gezielt suchen:
aws-Förderkonfigurator starten

3.4 Regionale Förderprogramme für Lagerdigitalisierung in Österreich

Neben bundesweiten Programmen bieten die österreichischen Bundesländer eigene Förderungen für Digitalisierung, Innovation und betriebliche Investitionen an.

Österreichisches Bundesland

Zuständige Förderstelle für Digitalisierung und Logistik

Wien

Wirtschaftsagentur Wien

Niederösterreich

ecoplus und Land Niederösterreich

Oberösterreich

Business Upper Austria und Land Oberösterreich

Steiermark

Steirische Wirtschaftsförderung, SFG

Kärnten

Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds, KWF

Salzburg

Innovation Salzburg und Land Salzburg

Tirol

Standortagentur Tirol

Vorarlberg

Wirtschafts-Standort Vorarlberg und Land Vorarlberg

Burgenland

Wirtschaftsagentur Burgenland

Die regionalen Programme können beispielsweise Investitionen in digitale Lagerverwaltung, Prozessoptimierung, Automatisierung oder betriebliche IT-Infrastruktur unterstützen.

Da sich Programme, Fristen und Förderbudgets regelmäßig ändern, sollten Unternehmen direkt bei der jeweiligen Landesförderstelle nach aktuell verfügbaren Angeboten suchen.

Regionale Förderprogramme im eigenen Bundesland finden:
Förderübersicht der Wirtschaftskammer Österreich öffnen

Bundes- und Landesförderungen zentral durchsuchen:
Transparenzportal Österreich für Unternehmen öffnen

Die wichtigsten Programme im Vergleich

Fördermöglichkeit

Geeignet für

Wichtigste Voraussetzung

BMIMI-Logistikförderung

innovative Logistikpiloten und Umsetzungsprojekte

Pilot-, Innovations- oder Modellcharakter

Wirtschaftsagentur Wien

Digitalisierung bestehender Prozesse in Wiener KMU

Betriebsstätte in Wien und Digitalisierungsplan

aws-Förderungen

Transformations- und Digitalisierungsprojekte

passendes aktuelles Förderprogramm

Landesförderungen

regionale Investitionen und Digitalisierung

Standort im jeweiligen Bundesland

Transparenzportal und WKO

Recherche nach weiteren Programmen

individuelle Prüfung der Richtlinien

4. Arbeitsvorlage: Förderung für Lagerverwaltungssoftware beantragen

Die Auswahl eines geeigneten Förderprogramms bildet den Ausgangspunkt. Anschließend gilt es, die jeweiligen Förderrichtlinien genau zu prüfen und das Vorhaben als klar abgegrenztes Digitalisierungsprojekt zu strukturieren. Förderstellen erwarten in der Regel eine nachvollziehbare Beschreibung der Ausgangssituation, der geplanten Maßnahmen, der Kosten und der angestrebten Ergebnisse.

4.1 In fünf Schritten zum Förderantrag für Lagerverwaltungssoftware

Die folgende Übersicht zeigt, wie Unternehmen ihre Antragstellung systematisch vorbereiten können:

  1. Ausgangssituation analysieren
    Bestehende Lagerprozesse, Schwachstellen und Digitalisierungsbedarf erfassen.
  2. Förderprogramm auswählen
    Standort, Unternehmensgröße und Projektart mit den Anforderungen der Programme abgleichen.
  3. Projekt konkretisieren
    Ziele, Arbeitspakete, Kosten, Zeitplan und erwartete Ergebnisse festlegen.
  4. Antrag vor Projektbeginn einreichen
    Vor der Antragstellung keine verbindliche Bestellung, Anzahlung oder Beauftragung auslösen.
  5. Umsetzung und Nachweise dokumentieren
    Rechnungen, Zahlungsbelege, Schulungen und Projektergebnisse vollständig festhalten.

Wichtig: Eine verbindliche Bestellung oder ein bereits begonnener Projektauftrag kann die Förderfähigkeit gefährden.

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4.2 Ausfüllbare Arbeitsvorlage für die Antragstellung

Für die konkrete Vorbereitung steht eine ergänzende Arbeitsvorlage zur Verfügung. Sie unterstützt Unternehmen dabei, die wichtigsten Angaben für ein Beratungsgespräch oder einen Förderantrag strukturiert zusammenzustellen.

Die Arbeitsvorlage enthält:

  • einen ausfüllbaren Projektsteckbrief
  • Leitfragen zur Ausgangssituation im Lager
  • einen Kennzahlenkatalog mit Feldern für Ist- und Zielwerte
  • eine Kosten- und Finanzierungsübersicht
  • eine Vorlage für Arbeitspakete und Zeitplan
  • Formulierungshilfen für Ausgangssituation, Projektziel, Maßnahmen und Nutzen
  • eine Beispiel-Projektbeschreibung
  • ausfüllbare Felder für die eigene Projektbeschreibung
  • einen Arbeits-Check zur abschließenden Kontrolle

Die PDF-Datei lässt sich direkt am Computer ausfüllen und kann zusätzlich als Arbeitsunterlage für interne Abstimmungen oder Gespräche mit Förderstellen verwendet werden.

Arbeitsvorlage-foerderantrag-lagerverwaltungssoftware-oesterreich.pdf

5. Förderantrag und Softwareprojekt gemeinsam planen

Österreichische Unternehmen können für die Digitalisierung ihrer Lagerverwaltung verschiedene Förderprogramme nutzen. Welche Förderung passt, hängt vom Standort, von der Unternehmensgröße, vom Innovationsgrad und von der konkreten Projektgestaltung ab.

Gute Förderanträge stellen das gesamte Digitalisierungsprojekt in den Mittelpunkt. Sie beschreiben die geplanten Prozessänderungen, die technische Integration, die Qualifizierung der Mitarbeitenden und die erwarteten Verbesserungen.

Am Anfang stehen die Analyse der Ausgangssituation und klare Projektziele. Erst danach sollte das Unternehmen ein Förderprogramm auswählen. Verbindliche Aufträge sollten erst vergeben werden, wenn die jeweiligen Förderrichtlinien geprüft sind.

Link-Tipp „Förderlandschaft Österreich“: Das Transparenzportal bietet einen umfassenden Überblick über die Förderlandschaft Österreich. Hier bekommen Sie detaillierte Informationen rund um Förderungsvergaben.

Lese-Tipp „Lagerverwaltungssoftware“: Bitergo Blogartikel: „Lagerverwaltung Software kostenlos: Marktübersicht, Vor- und Nachteile“

6. Häufige Fragen zur Förderung von Lagerverwaltungssoftware in Österreich

Ist die Anschaffung einer Lagerverwaltungssoftware in Österreich förderfähig? Eine Förderung kommt vor allem dann infrage, wenn die Einführung Teil eines umfassenden Projekts ist. Dazu können Prozessanalyse, Schnittstellenentwicklung, Datenmigration und Mitarbeiterschulung gehören.

Welche Kosten der digitalen Lagerverwaltung können gefördert werden? Je nach Programm zählen dazu Prozessberatung, Konzepterstellung, Implementierung, Konfiguration, Schnittstellenentwicklung, Datenmigration, Software-Lizenzen, notwendige Hardware und Schulungen. Laufende Wartungskosten, reine Ersatzinvestitionen sowie bereits beauftragte Leistungen sind häufig ausgeschlossen.

Ab wann gilt ein Digitalisierungsprojekt als begonnen? Bereits eine verbindliche Bestellung, ein unterschriebener Projektvertrag, eine Anzahlung oder der Start der Implementierung können als Projektbeginn gelten. Die maßgebliche Regelung ergibt sich aus der jeweiligen Förderrichtlinie.

Welche Förderprogramme kommen für Lagerverwaltungssoftware in Österreich infrage? Mögliche Anlaufstellen sind die Logistikförderung des BMIMI, die Förderung „Digitalisierung“ der Wirtschaftsagentur Wien, Programme der Austria Wirtschaftsservice und regionale Angebote der Bundesländer.

Quellen und Stand

Dieser Artikel basiert auf Informationen des BMIMI, der SCHIG, Statistik Austria, der Wirtschaftsagentur Wien, der Austria Wirtschaftsservice, der Wirtschaftskammer Österreich und des Transparenzportals. Stand der Informationen: August 2026. Förderprogramme, Budgets und Fristen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind stets die aktuellen Richtlinien der jeweiligen Förderstelle.

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